Unseren Verein unterstützen zurzeit 55 Mitglieder, wobei ein vielseitiges Angebot an Trainings für Kinder, Jugend und Damen wie auch Herren geboten wird. Außerdem sind wir, sobald die Temperaturen es zulassen, fast täglich am Beachplatz in Rattenberg zu finden.

Unser Verein freut sich über jeden Zuwachs, ob in der Halle oder am Beachplatz. Sportbegeisterte und Volleyball-Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen.

Volleyball ist ein Hallensport und alle unsere Trainingsangebote finden indoor statt, deshalb sind bis auf Weiteres die geltenden Corona-Regeln erforderlich.

Derzeit geltende Corona-Regelungen

Grundregel der Öffnungen ist es, dass diese unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Dreh- und Angelpunkt dieses Sicherheitskonzepts ist die Definition von Personen, von denen ein geringes epidemiologisches Risiko ausgeht.

Hier wird von den drei G gesprochen: „geimpft, getestet, genesen“ (3-G-Regel).

Geimpft
Ab 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert.

Genesen
Genesene sind nach Ablauf der Infektion für 180 Tage von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.

Getestet
PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme.
Antigentests von einer befugten Stelle gelten 48 Stunden ab Probenahme.
Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, gelten 24 Stunden lang.

Seit 1. Juli gilt die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises erst für Personen ab 12 Jahren.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html